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Stand der Novellierung der EnEV

06. Februar 2013

EneV

Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen.

Der Entwurf des EnEG schafft die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die in der EnEV-Novelle vorgesehenen Änderungen. Er sieht außerdem eine Grundpflicht zur Errichtung von Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard (Behördengebäude ab 2019, alle übrigen Neubauten ab 2021) vor.

Der Entwurf zur EnEV beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

  • In den Jahren 2014 und 2016 jeweils Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten sowie Reduzierung des zulässigen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um durchschnittlich 10 Prozent;
  • Keine Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand;
  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Verkauf und Vermietung sowie Einführung der Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter und Verdeutlichung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an den potenziellen Käufer oder Mieter bei der Besichtigung;
  • Ausweitung der Aushangpflichten von Energieausweisen sowie Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (Ländervollzug);

Nach derzeitigem Stand ist die Einführung der neuen EnEV 2014 zum 1. Januar 2014 geplant.

Download Energieeinsparverordnung (Nichtamtliche Lesefassung)

https://ertl-tragwerk.de/mitteilung/Stand_der_Novellierung_der_EnEV

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